Die Richtlinien

Die Gesetzgebung

Zwei Normen und eine Richtlinie wurden bzgl. des individuellen Gehörschutzes und seiner Einführung verfasst:

Drei weitere Normen vervollständigen die beiden oben genannten Normen:

Die Norm DIN EN 4869-2, die die unterschiedlichen Berechnungsmethoden beschreibt (nach Oktavband, HML und SNR), um die tatsächlichen Schallpegel der „A“ Bewertung im Falle eines individuellen Gehörschutzes zu ermitteln. Die Normen DIN EN 13819-1 und DIN EN 13819-2 beschreiben die physikalischen und akustischen Versuchsmethoden, die während der Zertifizierung der EN 352 umgesetzt werden.

1-   Die EG - Lärmrichtlinie 2003/10/EG

Die EG-Richtlinie, die in Frankreich durch das Dekret 2006-892 vom 19. Juli 2006 ins französische Recht umgesetzt wurde, dass das Arbeitsgesetz und den Beschluss vom 19. Juli 2006 verändert, legt die maximal zulässigen Expositionspegel des Arbeitnehmers neu fest. In Deutschland wurde die EG-Richtlinie durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung im März 2007 ins nationale Recht umgesetzt.

Anhand dieser Werte wird festgestellt, ob ein Arbeitnehmer vor Lärm geschützt werden muss oder nicht.

In der EG-Richtlinie werden u.a. die Auslösewerte bzgl. des Tageslärmexpositionspegels und des Spitzenschalldruckpegels festgehalten.

1) Maximal zulässige Expositonswerte (unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes) liegen bei:

  • 87 dB (A) während eines Arbeitstages von 8 Stunden
  • Spitzenschalldruckpegel von 140 dB(C)

Im Falle einer Überschreitung:

  • Sofortige technische Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Lärmemission zu verringern
  • Verringerung der Lärmexpositionszeit des Beschäftigten

 

2) Obere Auslösewerte:

  • 85 dB (A) während eines Arbeitstages von 8 Stunden
  • Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C)

Im Falle einer Überschreitung:

  • Technische Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Lärmemission zu verringern
  • Lärmbereiche müssen gekennzeichnet werden und wenn möglich abgegrenzt werden
  • Verwendung eines persönlichen Gehörschutzes
  • Regelmäßige Hörtests müssen durchgeführt werden

 

3) Untere Auslösewerte:

  • 80 dB (A)
  • 135 dB(C)

Bei einer Überschreitung dieser Werte:

  • Gehörschutz muss zur Verfügung gestellt werden
  • Die Beschäftigten müssen informiert und sensibilisiert werden (Risiken von Lärm, Maßnahmen und Mittel zur Prävention, Nutzung von persönlichem Gehörschutz)
  • Regelmäßige Hörtests müssen durchgeführt werden

 

2- Die europäische Norm DIN EN 352

Eine Norm pro individuellen Gehörschutztyp:

EN 352-1 für Kapselgehörschutz
EN 352-2 für Stöpsel
EN 352-3 für Kapselgehörschutz für Helme

Diese Normen legen die individuellen Maßnahmen bzgl. Lärmschutz fest, in Verbindung mit der EU Richtlinie 89/686/EWG. Die besondere Anforderung an die persönlichen Gehörschützer, die darin besteht, den Lärmpegel bis auf die täglichen Grenzwerte zu verringern, wird in der Norm DIN EN 352 angesprochen, die die akustische Dämmung des Gehörschutzes (Messungen gemäß EN 24869-1) auf einen bestimmten Mindestpegel festlegt. Dabei wird des Weiteren eine Angabe des gemessenen Schallpegels gefordert, der es ermöglicht, den passenden Gehörschutz gemäß den individuellen Kriterien des Benutzers auszuwählen.   

Die Normen geben außerdem genaue Angaben über Werkstoffe, Konstruktion, Eingewöhnungszeit, aber auch über den Tragekomfort für den Benutzer. Sie analysieren die Mindestleistung bzgl. der Beständigkeit bei Fallbelastung, bei tiefen/ hohen Temperaturen und bzgl. der Entflammbarkeit.

 

3-    Die europäische Norm DIN EN 458

Die Norm „Gehörschützer – Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung“ wurde erarbeitet, um allen Personen, die persönlichen Gehörschutz liefern, kaufen oder tragen, als Richtlinie zu dienen.

Damit der Lärmschutz, der für den persönlichen Gehörschutz angegeben wird, auch tatsächlich wirkt, ist es notwendig, dass der Benutzer diesen Gehörschutz die ganze Zeit über in Lärmbereichen, die potentiell gefährlich sind, trägt. Aus diesem Grund ist es wichtig gewisse Faktoren mit einzubeziehen, die den Tragekomfort und die Akzeptanz für die Auswahl des persönlichen Gehörschutzes beeinflussen können.

Die Norm DIN EN 458 zeigt in einem Organigramm (Abbildung 2), die unterschiedlichen Maßnahmen, die im Falle eines für den Beschäftigten potentiell gefährlichen Lärmbereiches, einzuleiten sind.

Zu ergreifende Maßnahmen zur Reduzierung des individuellen Risikos eines lärmbedingten Hörverlustes (s. EN 458)

Zu ergreifende Maßnahmen zur Reduzierung des individuellen Risikos eines lärmbedingten Hörverlustes (s. EN 458)

Wie festgestellt werden kann, besteht das erste Ziel darin, den Lärm an der Lärmquelle zu verringern.