Die Lärmauswirkungen auf den menschlichen Körper sind beispielsweise:
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Der Lärm
Die Lärmauswirkungen auf den menschlichen Körper sind beispielsweise:
Ein Klang zeichnet sich durch seine Frequenz und Intensität aus.
Die Lärmauswirkungen auf den menschlichen Körper sind beispielsweise:
Die Lärmauswirkungen auf das Hörvermögen beziehen sich auf Hördefizite und können sich anhand folgender Symptome bemerkbar machen:
Laut DARES gehen schwierige Arbeitskonditionen oftmals mit einem erhöhten Unfallrisiko einher.
Der Schall ist eine auditive Wahrnehmung (physiologische und psychologische Phänomene) und wird von einer akustischen Welle erzeugt (physikalisches Phänomen).
Der Lärm ist ein komplexer Schall, der durch unterschiedliche Vibrationen hervorgerufen wird, oft in gedämpfter und nicht harmonischer Form.
Jeder weiß, dass der Klang in einer Kirche anders ist als im Kino, auf einem Konzert, in einem leeren, oder in einem vollen Raum… Dies liegt ausschließlich an der Reflexion des Schalls in seiner Umgebung.
Wenn eine Schallquelle einen Ton abgibt, wird dieser nicht auf direktem Wege, sondern auf Umwegen zum Hörer geleitet. Die Druckwellen werden abrupt durch Hindernisse abgelenkt.
Die Schallgeschwindigkeit ist abhängig von unterschiedlichen Kriterien:
Im Vakuum kann sich der Schall nicht ausbreiten, da es kein Medium gibt die Schallwellen weiterzuleiten. Die Schalldämmung nutzt diese Eigenschaft.
Laut eines Berichts des Informationsauftrages Lärmbelastung „Mission d’Information sur les nuisances sonores“, leiden zwei Drittel der Franzosen unter Lärmbelästigung im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder zu Hause.
In Deutschland fühlen sich laut einer Untersuchung des Umweltbundesamtes zufolge 55 Prozent der Bevölkerung vom Straßenverkehrslärm gestört und belästigt. Beim Fluglärm sind es 29 Prozent und durch den Zugverkehr fühlen sich 22 Prozent der Bürger gestört.
In Frankreich gaben 2003 drei Millionen Arbeitnehmer an einem Lärmpegel über 85dB(A) ausgesetzt zu sein (Bericht SUMER, 2003).
Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind in Deutschland ca. 5 Millionen Arbeitnehmer während der Arbeit gehörgefährdendem Lärm von mehr als 85 dB(A) ausgesetzt. Jedes Jahr werden ca. 10.000 neue Fälle der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit angezeigt, ca. 6.000 neue Fälle erstmals anerkannt und ca. 1.000 Fälle erstmals entschädigt.