Die Gehörschützer

Die Tragequote

Ein sehr wichtiger Faktor für eine gute Wirksamkeit eines persönlichen Gehörschutzes ist die Tragequote. Denn der beste Gehörschutz ist der, der auch getragen wird. Und um die volle Wirksamkeit zu erzielen, muss der Gehörschutz die ganze Zeit über im Lärm getragen werden.

Für eine 100%ige Tragequote müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Ein Gehörschutz der angenehm zu tragen ist
  2. Angepasste Dämmung (nicht zu stark, nicht zu schwach)
  3. Sensibilisierung des Mitarbeiters für die Gefahren von Lärm
  4. Produktschulung des Mitarbeiters bzgl. des richtigen Einsetzens des Gehörschutzes

Eine 100%ige Tragequote ist notwendig, um das Hörvermögen des Mitarbeiters zu erhalten. Grafik 10 zeigt drei Gehörschützer mit unterschiedlichen Dämmungen.

Dämmleistung der Gehörschützer je nach Verringerung der Tragedauer (EN458)

Dämmleistung der Gehörschützer je nach Verringerung der Tragedauer (EN458)

Bei einem Nicht-Tragen des Gehörschutzes, auch wenn diese Zeit sehr kurz ist, verliert der Gehörschutz sehr schnell seine Wirksamkeit. Wenn ein Mitarbeiter seinen Gehörschutz nur 50% der Zeit trägt, in der er Lärm ausgesetzt ist, so liegt die Wirksamkeit des Gehörschutzes bei 3 dB also fast bei Null.

Die vorherige Grafik wird nun in zwei konkreten Beispielen bildlich dargestellt. Diese zeigen, wie wichtig es ist, den Gehörschutz 100% der Zeit zu tragen, der man Lärm ausgesetzt ist:

Wirksamkeitsverlust bei Nicht-Tragen des Gehörschutzes (Beispiel 1)

Wirksamkeitsverlust bei Nicht-Tragen des Gehörschutzes (Beispiel 1)

In diesem Beispiel wird deutlich,dass wenn man den Gehörschutz nur 2 Minuten während eines 8-stündigen Arbeitstages auszieht, die Wirksamkeit um 25% verringert wird.

Wirksamkeitsverlust bei Nicht-Tragen des Gehörschutzes (Beispiel 2)

Wirksamkeitsverlust bei Nicht-Tragen des Gehörschutzes (Beispiel 2)

In dem zweiten Beispiel wird deutlich, dass die Wirksamkeit des Gehörschutzes kaum noch vorhanden ist, obwohl der Gehörschutz nur 2 Stunden im Lärm nicht getragen wurde.